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LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.05.2011 - L 8 SO 337/10 B ER (https://dejure.org/2011,125171)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - L 8 SO 337/10 B ER (https://dejure.org/2011,125171)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Aurich, 22.09.2010 - S 13 SO 33/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10 B ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 1 BvR 569/05 , NVwZ 2005, 927) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden. - BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10
Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, ebenda, vgl auch die Senatsentscheidungen vom 2. April 2008, L 8 SO 11/08 ER und vom 13. Mai 2008, L 8 SO 36/08 ER). - SG Aurich, 11.04.2013 - S 13 SO 11/09
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10
Der Antragsteller hat gegen die Ablehnung der Kostenübernahme Klage erhoben; das Klageverfahren beim Sozialgericht (SG) Aurich S 13 SO 11/09 ist noch anhängig.
- SG Aurich, 11.04.2013 - S 13 SO 11/09
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten …
Im Beschwerdeverfahren bezüglich der Entscheidung des Sozialgerichtes Aurich zum obigen Aktenzeichen (Az.: LSG Niedersachsen-Bremen, L 8 SO 337/10 B ER) entschied das Landessozialgericht mit Beschluss vom 09.05.2011, dass die Kosten für den Besuch des ambulanten Autismus-Therapie-Zentrums in I. für die Zeit vom 01.06.2011 bis 31.08.2011 durch den Beklagten vorläufig zu übernehmen seien.