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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,125171
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10 B ER (https://dejure.org/2011,125171)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.05.2011 - L 8 SO 337/10 B ER (https://dejure.org/2011,125171)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - L 8 SO 337/10 B ER (https://dejure.org/2011,125171)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 1 BvR 569/05 , NVwZ 2005, 927) dürfen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für Anfechtungs- und (wie hier) Vornahmesachen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 36/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, ebenda, vgl auch die Senatsentscheidungen vom 2. April 2008, L 8 SO 11/08 ER und vom 13. Mai 2008, L 8 SO 36/08 ER).
  • SG Aurich, 11.04.2013 - S 13 SO 11/09

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2011 - L 8 SO 337/10
    Der Antragsteller hat gegen die Ablehnung der Kostenübernahme Klage erhoben; das Klageverfahren beim Sozialgericht (SG) Aurich S 13 SO 11/09 ist noch anhängig.
  • SG Aurich, 11.04.2013 - S 13 SO 11/09

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten

    Im Beschwerdeverfahren bezüglich der Entscheidung des Sozialgerichtes Aurich zum obigen Aktenzeichen (Az.: LSG Niedersachsen-Bremen, L 8 SO 337/10 B ER) entschied das Landessozialgericht mit Beschluss vom 09.05.2011, dass die Kosten für den Besuch des ambulanten Autismus-Therapie-Zentrums in I. für die Zeit vom 01.06.2011 bis 31.08.2011 durch den Beklagten vorläufig zu übernehmen seien.
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